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So geht’s weiter

Die Kosten baumustergeprüften Einlagen übernimmt entweder:

die Deutsche Rentenversicherung bei einer Versicherungsdauer von mindestens 15 Jahren

oder die Arbeitsagentur, wenn die Rentenversicherungsdauer noch keine 15 Jahre beträgt (z. B. auch Auszubildende).

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind meist Versicherte der Rentenversicherung Bund (Berlin),
nicht öffentlich Beschäftigte sind in der Regel Versicherte der Rentenversicherung der einzelnen Bundesländer.

Sie sind 15 Jahre rentenversichert.

Für einen Erstantrag suchen Sie einen Durchgangsarzt auf. Zur Verordnung benötigt dieser von Ihnen den „Ärztlichen Befundbericht“.

Als Patient füllen Sie den Antrag „G100“ und „G0133“ aus.

Ihr Arbeitgeber (Sicherheitsbeauftragter) füllt den Bogen „Notwendigkeitsbescheinigung“ aus.

Diese Unterlagen reichen wir zusammen mit unserem Kostenvoranschlag an die Rentenversicherung ein.

Ärztlicher Befundbericht
G 100
G 133
Notwendigkeitsbescheinigung

Für Folgeversorgungen der Rentenversicherung (frühestens nach 1 Jahr) nach einem Erstantrag benötigen Sie wieder die Verordnung des Durchgangsarztes. Mit dem Rezept des Arztes (in der Regel ein Privatrezept) wird nur noch das einseitige Formular „Antrag auf Folgeversorgung“ benötigt.

Folgeversorgung

Sie sind noch nicht 15 Jahre rentenversichert.

Für einen Erstantrag suchen Sie einen Orthopädiefacharzt auf. Der Verordnungstext lautet:

1 Paar baumustergeprüfte Einlagen nach Maß, nach DGUV 112-191, zuzüglich der Diagnose.

Als Patient füllen Sie den Antrag „G100“ und das Antragsformular aus. Die zum Download angebotenen Formulare sind Vordrucke der Rentenversicherung, die auch von der Arbeitsagentur verwendet werden. Ihr Arbeitgeber (Sicherheitsbeauftragter) füllt den Bogen „Notwendigkeitsbescheinigung“ aus.

Diese Unterlagen reichen wir zusammen mit unserem Kostenvoranschlag an die Arbeitsagentur ein.

G 100
Antragsformular
Notwendigkeitsbescheinigung

Für Folgeversorgungen der Arbeitsagentur (frühestens nach 1 Jahr) nach einem Erstantrag benötigen Sie die Verordnung Ihres Orthopädiefacharztes oder Hausarztes. Mit dem Rezept des Arztes (in der Regel ein Privatrezept) wird nur noch das Formular „ Folgeversorgung“ benötigt.

Folgeversorgung

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Karlstraße 61
03044 Cottbus

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